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CH-BE
Art. 2 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) - Pilotprojekt
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) · Pilotprojekt
1. Das Pilotprojekt kommt bei familienrechtlichen Gerichtsverfahren zur Anwendung, in denen
a. Anordnungen über ein Kind zu treffen sind und
b. die Eltern keine Einigung erzielen können.
2. Es gilt nur für Verfahren nach Absatz 1, für die das Regionalgericht Bern-Mittelland örtlich und sachlich zuständig ist.
3. Es dauert zwei Jahre.
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Zweck
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