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271.111 ZFITVOCFSZFITCFS CH-BE

Art. 13 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) - Inkrafttreten und Geltungsdauer

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 13 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) · Inkrafttreten und Geltungsdauer

1. Diese Verordnung tritt am 1. September 2023 in Kraft und gilt bis am 31. August 2025.

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