271.111
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CH-BE
Art. 1 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Verordnung über das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen und Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT)» (ZFITV) · Zweck
1. Diese Verordnung regelt
a. die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf für die angeordnete Beratung in familienrechtlichen Gerichtsverfahren mit strittigen Kinderbelangen,
b. die Durchführung der angeordneten Beratung gemäss Buchstabe a im Rahmen eines Pilotprojekts nach Artikel 401 Absatz 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)[[2]](#enumeration_itemtext_content_fn_2637234_2_2_c) im Zentrum für Familien in Trennung (ZFIT).
2. Das Pilotprojekt soll ein Modell zu einer Konfliktdeeskalation zwischen den Eltern zum Wohl des Kindes entwickeln und testen.