271.1
EGZSJLICPMZSJ
CH-BE
Art. 39 Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) - 2. Entscheide über Entsiegelungsgesuche
Strafprozess - Zwangsmassnahmen
Art. 39 Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) · 2. Entscheide über Entsiegelungsgesuche
1. Für die Behandlung von Gesuchen um Entsiegelung von Aufzeichnungen und Gegenständen (Art. 248 Abs. 3 Bst. a StPO) ist das kantonale Zwangsmassnahmengericht zuständig.