222.153.24
CH-BE
Art. 9 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Ausserordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Probezeit und Kündigung
Art. 9 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Ausserordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Stirbt die zu betreuende Person oder wird sie in ein Heim eingewiesen, kann das angetretene Arbeitsverhältnis nach frühestens 30 Tagen seit diesem Ereignis aufgelöst werden.
2. Für eine fristlose Kündigung müssen die Voraussetzungen gemäss den Artikeln 337 bis 337d OR erfüllt sein. Eine mündliche Kündigung in Anwesenheit von Zeuginnen und Zeugen ist möglich und bedarf einer schriftlichen Bestätigung innert sieben Tagen.