222.153.24
CH-BE
Art. 8 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Probezeit und Kündigung
Art. 8 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigung erfolgt grundsätzlich schriftlich.
2. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt nach Ablauf der vereinbarten Dauer ohne Kündigung. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
3. Falls eine Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist, gelten die folgenden Regeln
a) die Probezeit beträgt eine Woche bei einer Vertragsdauer von weniger als drei Monaten und zwei Wochen bei einer Vertragsdauer von weniger als sechs Monaten,
b) die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt sieben Tage.