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Art. 7 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Gemeinsame Verantwortung

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Gemeinsame Verantwortung

Bei Arbeitsverhältnissen, in denen sich die formelle Arbeitgeberin oder der formelle Arbeitgeber und der private Haushalt das Weisungsrecht teilen, stehen beide für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen gegenüber den Arbeitnehmenden in der Verantwortung. Sie haften grundsätzlich solidarisch.

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