222.153.24
CH-BE
Art. 32 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Lohnauszahlung
Lohn
Art. 32 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Lohnauszahlung
1. Es ist eine monatliche oder auf die kürzere Lohnzahlungsperiode berechnete detaillierte Lohnabrechnung zu erstellen und den Arbeitnehmenden in den darauffolgenden Tagen gleichzeitig mit dem Lohn auszuhändigen.
2. Die schriftliche Lohnabrechnung hat folgende Angaben zu enthalten
a) Lohn des Monats mit allen Abzügen und Zuschlägen,
b) geleistete und kompensierte Überstunden,
c) bezogene Ferien und wöchentliche Freizeit.