Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
222.153.24 CH-BE

Art. 32 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Lohnauszahlung

Lohn
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Lohnauszahlung

1. Es ist eine monatliche oder auf die kürzere Lohnzahlungsperiode berechnete detaillierte Lohnabrechnung zu erstellen und den Arbeitnehmenden in den darauffolgenden Tagen gleichzeitig mit dem Lohn auszuhändigen.

2. Die schriftliche Lohnabrechnung hat folgende Angaben zu enthalten

a) Lohn des Monats mit allen Abzügen und Zuschlägen,

b) geleistete und kompensierte Überstunden,

c) bezogene Ferien und wöchentliche Freizeit.

← Art. 31 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) Geltungsbereich Art. 33 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →