222.153.24
CH-BE
Art. 3 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Betriebliche Ausnahmen
Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Betriebliche Ausnahmen
1. Dieser Normalarbeitsvertrag gilt nicht für
a) Arbeitnehmende in einem Betrieb, der einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht,
b) Arbeitnehmende, die bei öffentlich-rechtlichen oder diesen gleichgestellten Organisationen beschäftigt sind.
2. Für die im Gesamtarbeitsvertrag oder öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht geregelten Punkte kommt dieser Normalarbeitsvertrag ergänzend zur Anwendung.