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Art. 22 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) - Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung
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Art. 22 Normalarbeitsvertrag für die 24-Stunden-Betreuung (NAV 24-Stunden-Betreuung) · Verpflegung

1. Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf eine gesunde und ausreichende Verpflegung, die sie auf Wunsch selbst zubereiten dürfen. Sie haben dafür Anspruch auf Mitbenützung der Küche und der Küchenutensilien.

2. Wird die Verpflegung nicht bezogen, entfällt der Abzug für Naturallohn gemäss Artikel 31 im entsprechenden Umfang.

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