222.153.23
CCN
CH-BE
Art. 40 Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel (NAV Detailhandel) - Gerichtsstand
Zeugnis, Haftung und Gerichtsstand
Art. 40 Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel (NAV Detailhandel) · Gerichtsstand
1. Klagen über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis können entweder beim Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz der beklagten Partei oder beim Gericht am Arbeitsort eingereicht werden.