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Art. 1 Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel (NAV Detailhandel) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel (NAV Detailhandel) · Geltungsbereich

1. Der vorliegende Normalarbeitsvertrag gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Betrieben des Detailhandels.

2. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse mit Personen, die in folgender Beziehung zur Betriebsleiterin oder zum Betriebsleiter stehen

a) Ehefrau oder Ehemann,

b) eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner,

c) Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten oder deren eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner.

3. Er gilt für das Lehrverhältnis, sofern das Berufsbildungsrecht keine abweichenden Regelungen vorsieht.

Geltungsbereich Art. A1-1 Normalarbeitsvertrag für den Detailhandel (NAV Detailhandel) →

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