Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
222.153.22 CH-BE

Art. 49 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (51 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 49 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Aufhebung eines Erlasses

1. Der Regierungsratsbeschluss vom 12. August 1987 betreffend Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer (BSG 222.153.22) wird aufgehoben.

← Art. 48 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) Geltungsbereich Art. 50 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →