222.153.22
CH-BE
Art. 47 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Gerichtsstand
Zeugnis, Haftung und Gerichtsstand
Art. 47 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Gerichtsstand
1. Klagen über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis können entweder beim Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz der beklagten Partei oder beim Gericht am Arbeitsort eingereicht werden.