222.153.22
CH-BE
Art. 43 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Schutz für Arbeitnehmende mit Familienpflichten
Gesundheitsschutz
Art. 43 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Schutz für Arbeitnehmende mit Familienpflichten
1. Für Arbeitnehmende mit Familienpflichten sind die Schutzbestimmungen des ArG und der ArgV 1 anwendbar.