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Art. 41 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter

Gesundheitsschutz
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Art. 41 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter

1. Für arbeitende schwangere Frauen und stillende Mütter sind die Schutzbestimmungen des ArG[7] und der Verordnung 1 vom 10. Mai 2000 zum Arbeitsgesetz (ArgV 1)[8] anwendbar.

2. Schwangere dürfen jederzeit auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fern bleiben oder sie verlassen. Müttern ist die für das Stillen erforderliche Zeit zu gewähren.

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