222.153.22
CH-BE
Art. 27 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Zulagen
Lohn und Dienstaltersgeschenk
Art. 27 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Zulagen
1. Familienzulagen sind zusätzlich zum vereinbarten Lohn auszurichten.
2. Sie dürfen weder bei der Festsetzung des Lohns berücksichtigt noch von diesem abgezogen werden.