222.153.22
CH-BE
Art. 23 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Mutterschaftsurlaub
Freie Tage, Ferien und Urlaub
Art. 23 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Mutterschaftsurlaub
Die Arbeitnehmerin hat nach der Geburt Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen.