Art. 13 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Arbeitszeit
Art. 13 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Arbeitszeit
1. Arbeitszeit ist die Zeit, während der sich die Arbeitnehmenden für die Arbeit zur Verfügung halten müssen. Sie beträgt höchstens neun Stunden im Tag und endet in der Regel mit der Tagesarbeit um 20.00 Uhr.
2. Die tägliche Arbeitszeit ist entweder schriftlich zu vereinbaren oder in Einsatzplänen mindestens zwei Wochen im Voraus festzulegen.
3. Sie kann vorgängig und schriftlich saisonal unterschiedlich festgelegt werden, sofern sie im Durchschnitt neun Stunden pro Tag nicht überschreitet. Der Durchschnitt berechnet sich aufgrund der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses, beim überjährigen Arbeitsverhältnis aufgrund des Kalenderjahrs.
4. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann nach Anhörung der Arbeitnehmenden die vereinbarte Arbeitszeit höchstens einmal in der Woche verschieben.