222.153.22
CH-BE
Art. 1 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Geltungsbereich
1. Der vorliegende Normalarbeitsvertrag gilt für alle Arbeitsverhältnisse im Hausdienst. Als Hausdienst gelten insbesondere Tätigkeiten in der Betreuung, der Hauswirtschaft, der Küche, der Reinigung sowie als Au-pair.
2. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse mit Personen, die in folgender Beziehung zur Betriebsleiterin oder zum Betriebsleiter stehen
a) Ehefrau oder Ehemann,
b) eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner,
c) Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten oder deren eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner.
3. Er gilt für das Lehrverhältnis, sofern das Berufsbildungsrecht keine abweichenden Regelungen vorsieht.