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222.153.22 CH-BE

Art. 1 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) · Geltungsbereich

1. Der vorliegende Normalarbeitsvertrag gilt für alle Arbeitsverhältnisse im Hausdienst. Als Hausdienst gelten insbesondere Tätigkeiten in der Betreuung, der Hauswirtschaft, der Küche, der Reinigung sowie als Au-pair.

2. Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse mit Personen, die in folgender Beziehung zur Betriebsleiterin oder zum Betriebsleiter stehen

a) Ehefrau oder Ehemann,

b) eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner,

c) Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie deren Ehegatten oder deren eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner.

3. Er gilt für das Lehrverhältnis, sofern das Berufsbildungsrecht keine abweichenden Regelungen vorsieht.

Geltungsbereich Art. A1-1 Normalarbeitsvertrag für den Hausdienst (NAV Hausdienst) →

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