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Art. 3 Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) - Abweichungen

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) · Abweichungen

Vom Normalarbeitsvertrag kann in einem schriftlichen Einzelarbeitsvertrag abgewichen werden.

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