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Art. 28 Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) - Hausgemeinschaft

Lohn und Dienstaltersgeschenk
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Art. 28 Normalarbeitsvertrag für die Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) · Hausgemeinschaft

Leben die Arbeitnehmenden in Hausgemeinschaft mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, sind Unterkunft und Verpflegung Teil des Lohns.

Der Lohnanteil für Unterkunft und Verpflegung berechnet sich nach den Ansätzen der AHV.

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