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Art. 4 Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen - Inkrafttreten

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Art. 4 Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

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