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215.331 SEYV CH-BE

Art. 5 Verordnung über das Seybuch (SeyV) - Eintragungen

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Art. 5 Verordnung über das Seybuch (SeyV) · Eintragungen

Im Seybuch sind alle Rechtsgeschäfte einzutragen, die den Erwerb von Kuhrechten oder von dinglichen Rechten daran betreffen.

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