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215.331 SEYV CH-BE

Art. 14 Verordnung über das Seybuch (SeyV) - Zwangsvollstreckung

Schliessung
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Art. 14 Verordnung über das Seybuch (SeyV) · Zwangsvollstreckung

1. Wird das Alpgrundstück im Rahmen einer Zwangsvollstreckung versteigert, so ist das Seybuch nach Abschluss des Verwertungsverfahrens zu schliessen. Sämtliche Einschreibungen sind zu löschen.

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