215.331
SEYV
CH-BE
Art. 14 Verordnung über das Seybuch (SeyV) - Zwangsvollstreckung
Schliessung
Art. 14 Verordnung über das Seybuch (SeyV) · Zwangsvollstreckung
1. Wird das Alpgrundstück im Rahmen einer Zwangsvollstreckung versteigert, so ist das Seybuch nach Abschluss des Verwertungsverfahrens zu schliessen. Sämtliche Einschreibungen sind zu löschen.