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215.321.3 EDVGBDVODRFIEDVGB CH-BE

Art. 3 Direktionsverordnung über die Führung des Grundbuches mit elektronischer Datenverarbeitung (EDVGB DV) - Besondere Miteigentumsanteile, Autoabstellplätze und dergleichen

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Art. 3 Direktionsverordnung über die Führung des Grundbuches mit elektronischer Datenverarbeitung (EDVGB DV) · Besondere Miteigentumsanteile, Autoabstellplätze und dergleichen

1. Miteigentumsanteile, die im Eigentum von Ehegatten stehen, sowie Autoabstellplätze und dergleichen müssen nicht als eigene Grundstücke geführt werden.

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