215.321.3
EDVGBDVODRFIEDVGB
CH-BE
Art. 3 Direktionsverordnung über die Führung des Grundbuches mit elektronischer Datenverarbeitung (EDVGB DV) - Besondere Miteigentumsanteile, Autoabstellplätze und dergleichen
Art. 3 Direktionsverordnung über die Führung des Grundbuches mit elektronischer Datenverarbeitung (EDVGB DV) · Besondere Miteigentumsanteile, Autoabstellplätze und dergleichen
1. Miteigentumsanteile, die im Eigentum von Ehegatten stehen, sowie Autoabstellplätze und dergleichen müssen nicht als eigene Grundstücke geführt werden.