215.321.2
CH-BE
Art. 63 Verordnung betreffend das kantonale Grundbuch und die Einführung des schweizerischen Grundbuches - 2 Format
Die Einführung des schweizerischen Grundbuches
Art. 63 Verordnung betreffend das kantonale Grundbuch und die Einführung des schweizerischen Grundbuches · 2 Format
Für die Anfertigung der auf den Eigentumsübergang, die Verpfändung, die Dienstbarkeits- und Grundlasterrichtung Bezug habenden Belege ist ein einheitliches Papierformat zu verwenden. Der Staat stellt das Papier zum Selbstkostenpreise zur Verfügung.