213.361
ESBVORRC
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft (ESBV)
Gegenstand
Art. 1 Verordnung über die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft (ESBV)
1. Diese Verordnung regelt die Entschädigung und den Spesenersatz für die Führung einer Beistandschaft sowie die weiteren von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) festzulegenden Entschädigungen.
2. Die Bestimmungen über die Beistandschaft sind sinngemäss anwendbar auf Vormundschaften über Minderjährige.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
ZK 2018 454 · be (art. 1 al. 1 ORRC)
Canton of Bern v. Parents (Family Accompaniment Costs)
Cited in reasoning, not in dispositive.