213.319
KFSGLPEP
CH-BE
Art. 14 Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) - Sanktionen
Bewilligungs- und Meldepflichten - Rechtspflege, Verfahren und Sanktionen
Art. 14 Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) · Sanktionen
Artikel 26 PAVO ist sinngemäss anwendbar bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus diesem Gesetz oder einer gestützt darauf erlassenen Verordnung oder Verfügung ergeben.
Pflichtverletzungen können von der in der Sache zuständigen Behörde mit einer Busse bis zu 20'000 Franken bestraft werden.
Bei Pflichtverletzungen durch eine juristische Person wird ihr die Sanktion durch die zuständige Stelle der Direktion für Inneres und Justiz auferlegt.