213.319
KFSGLPEP
CH-BE
Art. 1 Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) - Zweck und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) · Zweck und Geltungsbereich
1. Dieses Gesetz bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf.
2. Es regelt
a) die Planung und Finanzierung des Angebots,
b) die bewilligungs- und meldepflichtigen Leistungen,
c) den Zugang zu Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf,
d) die Kostenbeteiligung der Betroffenen und Unterhaltspflichtigen.