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213.319 KFSGLPEP CH-BE

Art. 1 Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) - Zweck und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) · Zweck und Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz bezweckt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf.

2. Es regelt

a) die Planung und Finanzierung des Angebots,

b) die bewilligungs- und meldepflichtigen Leistungen,

c) den Zugang zu Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf,

d) die Kostenbeteiligung der Betroffenen und Unterhaltspflichtigen.

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