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213.319.2 ALKVOSIPE CH-BE

Art. 38 Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV) - Änderung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Schlussbestimmungen
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Art. 38 Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV) · Änderung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden geändert

a Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung; GebV)[[6]](#enumeration_itemtext_content_fn_2733385_2_6_c).

b Verordnung über die Betreuung und Pflege von Personen in Heimen und privaten Haushalten (Heimverordnung; HEV)[[7]](#enumeration_itemtext_content_fn_2733386_2_7_c),

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