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213.319.2 ALKVOSIPE CH-BE

Art. 19 Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV) - Konzeptionelle Grundlagen

Unterbringung in stationären Einrichtungen (Heimpflege) - Erteilung der Bewilligung
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Art. 19 Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV) · Konzeptionelle Grundlagen

1. Die stationären Einrichtungen verfügen über ein schriftliches Betriebskonzept, das die organisatorischen und die pädagogischen Grundsätze festhält.

2. Soweit Einrichtungen freiheitsbeschränkende Massnahmen anwenden, sind diese in einem Konzept vorzusehen, das von der Bewilligungsbehörde separat genehmigt wird.

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