Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.316 KESGLPEA CH-BE

Art. 85 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (87 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 85 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) · Aufhebung eines Erlasses

Das Gesetz vom 22. November 1989 über die fürsorgerische Freiheitsentziehung und andere Massnahmen der persönlichen Fürsorge (FFEG) wird aufgehoben (BSG 213.316).

← Art. 84 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) Gegenstand Art. 86 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →