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213.316 KESGLPEA CH-BE

Art. 63 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) - Verfahrenskosten

Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Kosten
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Art. 63 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) · Verfahrenskosten

1. Die Verfahrenskosten werden der betroffenen Person auferlegt, es sei denn, die besonderen Umstände rechtfertigten eine andere Verlegung oder den Verzicht auf die Erhebung von Verfahrenskosten.

2. Besondere Umstände, die den Verzicht auf die Erhebung von Verfahrenskosten rechtfertigen, können namentlich vorliegen, wenn von der Anordnung einer Massnahme abgesehen wird. Verfahrenskosten werden jedoch auch in diesem Fall ganz oder teilweise auferlegt

a der betroffenen Person, sofern sie das Verfahren mutwillig oder leichtfertig veranlasst oder dessen Durchführung in rechtlich vorwerfbarer Weise erschwert hat,

b der gesuchstellenden Person, sofern sie mutwillig oder leichtfertig gehandelt hat.

3. Unter Vorbehalt von Absatz 4 werden keine Verfahrenskosten erhoben in Verfahren betreffend

a *** die fürsorgerische Unterbringung und ambulante Massnahmen,

b die Sterilisation von Personen unter umfassender Beistandschaft oder dauernd urteilsunfähiger Personen,

c die Errichtung einer umfassenden Beistandschaft wegen geistiger Behinderung,

d *** Kindesschutzmassnahmen (Art. 307 bis 311 ZGB),

e Artikel 419 ZGB, es sei denn, das Verfahren sei mutwillig oder leichtfertig veranlasst oder dessen Durchführung in rechtlich vorwerfbarer Weise erschwert worden.

4. Die Kosten für besondere Untersuchungen und Gutachten können auch in den Fällen von Absatz 3 Buchstaben a bis c der betroffenen Person auferlegt werden, wenn sie sich in günstigen Verhältnissen befindet. Der Regierungsrat legt durch Verordnung Einkommens- und Vermögensgrenzwerte fest und regelt, welche Dokumente die betroffene Person zur Darlegung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse einzureichen hat.

5. Verstirbt die betroffene Person, tragen die Erbinnen und Erben die Verfahrenskosten.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

KES 2023 437 · be (Art. 63 Abs. 3 lit. a KESG)
Appeal Allowed: Inadmissible Expert Opinion in Protective Custody Case
Cited in the dispositive to order that no procedural costs be levied in the case concerning the protective custody.
KES 2020 1074 · be (Art. 63 Abs. 3 Bst. d KESG)
Appeal Regarding Procedural Costs in Visitation Monitoring Guardianship Discharge
Cited as the primary basis for declaring the appeal proceedings cost-free, as the matter involves child protection measures.
KES 2016 698 · be (Art. 63 Abs. 2 KESG)
Appeal Against Mandatory Outpatient Depot Medication Dismissed
Cited by the lower court (Vorinstanz) in its order to waive court costs for the initial decision.
KES 2016 809 · be (Art. 63 Abs. 3 KESG)
Appeal Regarding Cost Allocation for Child Protection Expert Evaluation
This provision, together with Art. 63 Abs. 4 KESG, established the full cost exemption that supported the decision to overturn the lower court's order regarding the expert fees.
KES 2016 809 · be (Art. 63 Abs. 4 KESG)
Appeal Regarding Cost Allocation for Child Protection Expert Evaluation
The court used this provision, by way of its contravention (e contrario), as the main ground to rule that the costs of the expert opinion could not be imposed on the affected person when assessing child protection measures under Art. 307 ff. ZGB.