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Art. 57 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) - 3. Auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes

Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Spruchkörper
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Art. 57 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) · 3. Auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes

1. Auf dem Gebiet des Erwachsenenschutzes fallen in die Zuständigkeit der Präsidentin oder des Präsidenten

a Auslegung und Ergänzung des Vorsorgeauftrags (Art. 364 ZGB),

b Zustimmung zu Rechtshandlungen des Ehegatten im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung (Art. 374 Abs. 3 ZGB),

c * Treffen von Anordnungen bei Verzicht auf eine Beistandschaft (Art. 392 ZGB),

d * Aufnahme eines Inventars und Anordnung zur Aufnahme eines öffentlichen Inventars (Art. 405 Abs. 2 und 3 ZGB),

e * Genehmigung der zustimmungspflichtigen Geschäfte der Beiständin oder des Beistands zur Anlage und Aufbewahrung von Vermögenswerten (Art. 408 Abs. 3 ZGB i.V.m. der eidgenössischen Verordnung vom 4. Juli 2012 über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft [VBVV] [[13]](#enumeration_itemtext_content_fn_2010494_2_13_c)),

f * Genehmigung von Bericht und Rechnung (Art. 415 ZGB) bzw. Schlussbericht und Schlussrechnung (Art. 425 ZGB),

g * Genehmigung von zustimmungsbedürftigen Geschäften der Beiständin oder des Beistands (Art. 416 Abs. 1 ZGB),

h * Entscheid über aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen Beiständinnen, Beistände oder andere von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beauftragte Personen oder Stellen (Art. 419 ZGB),

i * Entscheide über Beistandswechsel aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Art. 421 Ziff. 3 ZGB) oder auf Begehren der Beiständin oder des Beistands (Art. 422 ZGB),

k * Übertragung und Übernahme von Massnahmen im Fall eines Wohnsitzwechsels (Art. 442 Abs. 5 ZGB),

l * Antrag auf Anordnung eines Erbschaftsinventars (Art. 553 Abs. 1 ZGB).

2. Diese Zuständigkeiten der Präsidentin oder des Präsidenten gelten sinngemäss auch für die entsprechenden Angelegenheiten auf dem Gebiet des Kindesschutzes.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

KES 2020 141 · be (Art. 57 KESG)
Guardianship Termination Decision Overturned Due to Improperly Constituted Authority Panel
Cited in the reasoning (E. 19.3) regarding exceptions to the collegial body requirement, which formed the basis for finding the single-judge decision invalid.