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213.316 KESGLPEA CH-BE

Art. 40 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) - Gegenstand

Kosten des Massnahmenvollzugs
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Art. 40 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) · Gegenstand

1. Zu den Kosten des Massnahmenvollzugs gehören insbesondere

a die Entschädigung und der Spesenersatz der Beiständin oder des Beistands,

b die Kosten der fürsorgerischen Unterbringung,

c die Kosten der Unterbringung während einer Begutachtung,

d die Kosten ambulanter Massnahmen,

e die Kosten von Kindesschutzmassnahmen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

KES 2019 866 · be (Art. 40 Abs. 1 Bst. a KESG)
Appeal Dismissed Regarding Refusal to Validate Parental Mandates Due to Daughter's Conflict of Interest and Unsuitability
Cited in the reasoning regarding the source of compensation for the procedural representative.