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213.316 KESGLPEA CH-BE

Art. 30 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) - Versetzung

Fürsorgerische Unterbringung
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Art. 30 Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) · Versetzung

1. Die Versetzung in eine andere Einrichtung ist nur gestützt auf einen Unterbringungsentscheid zulässig.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

KES 2015 487 · be (Art. 30 KESG)
Compulsory Placement Facility Transfer Decision Challenged
The delegation of the competence to transfer the appellant to another facility was deemed incompatible with this article.