213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 9 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Vermögensgrenze minderjährige Kinder
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Art. 9 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Vermögensgrenze minderjährige Kinder
Kein Anspruch auf Bevorschussung besteht, wenn das Vermögen eines Zwei-Personen-Haushalts den Betrag von 30`000 Franken übersteigt. Für jede weitere Person im gleichen Haushalt im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 erhöht sich die Vermögensgrenze um 10`000 Franken.
Zum Vermögen des Elternteils wird dasjenige der neuen Ehegattin bzw. des neuen Ehegatten hinzugerechnet.
Massgebend ist das steuerbare Vermögen gemäss der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung.
Besteht aufgrund der Vermögensgrenze kein Anspruch auf Bevorschussung, entfällt die Prüfung des Einkommens nach den Artikeln 12 und 13.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2020 132 · be (Art. 9 Abs. 3 IBV)
Scholarship Recalculation Based on Definitive Tax Assessment
Cited in the reasoning (E. 4.2) for comparison purposes regarding the reliance on final tax assessments for maintenance advance payments, but not explicitly cited in the final orders.