Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.221 IBVOARCE CH-BE

Art. 8 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Haushaltsgrösse

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (27 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Haushaltsgrösse

1. Die Vermögens- und Einkommensgrenzen werden in Abhängigkeit von der Grösse des Haushalts der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers festgelegt.

2. Zum Haushalt zählen das gesuchstellende Kind, dessen Elternteil, die Ehegattin bzw. der Ehegatte sowie weitere minderjährige und volljährige Kinder.

← Art. 7 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) Unterhaltsanspruch des Kindes Art. 9 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →