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213.221 IBVOARCE CH-BE

Art. 4 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Grundsatz

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
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Art. 4 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Grundsatz

1. Das schriftliche Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (Alimentenbevorschussung) ist zu begründen und mit folgenden Unterlagen einzureichen

a Rechtskräftiger Unterhaltstitel (Original oder beglaubigte Kopie, gegebenenfalls mit Vollstreckbarkeitserklärung),

b Rückstandsberechnung,

c Abtretungserklärung,

d Zustimmung zur Verrechnung im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes,

e letzte vollständige und rechtskräftige Steuerveranlagung,

f im Falle eines hohen Vermögensverzehrs nach Artikel 11 aktuelle Bankauszüge und Vermögensbelege,

g im Falle einer Veränderung des Einkommens nach Artikel 14 Lohnabrechnungen und Einkommensbelege der letzten sechs Monate.

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