213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 4 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Grundsatz
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Art. 4 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Grundsatz
1. Das schriftliche Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (Alimentenbevorschussung) ist zu begründen und mit folgenden Unterlagen einzureichen
a Rechtskräftiger Unterhaltstitel (Original oder beglaubigte Kopie, gegebenenfalls mit Vollstreckbarkeitserklärung),
b Rückstandsberechnung,
c Abtretungserklärung,
d Zustimmung zur Verrechnung im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes,
e letzte vollständige und rechtskräftige Steuerveranlagung,
f im Falle eines hohen Vermögensverzehrs nach Artikel 11 aktuelle Bankauszüge und Vermögensbelege,
g im Falle einer Veränderung des Einkommens nach Artikel 14 Lohnabrechnungen und Einkommensbelege der letzten sechs Monate.