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213.221 IBVOARCE CH-BE

Art. 26 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 26 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 10. September 1980 über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder (BSG 213.221) wird aufgehoben.

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