213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 22 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Lastenverteilung
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Art. 22 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Lastenverteilung
Die Abrechnung der Gemeinden über ihre Aufwendungen auf dem Gebiet der Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion für die Erstellung der Lastenverteilungsrechnung erfolgt nach deren Weisungen.