213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 20 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Familienzulagen
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Art. 20 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Familienzulagen
1. Familienzulagen werden nicht bevorschusst.