213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 13 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Einkommensgrenze volljährige Kinder
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Art. 13 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Einkommensgrenze volljährige Kinder
1. Volljährige Kinder haben keinen Anspruch auf Bevorschussung, wenn deren monatliches steuerbares Einkommen das Dreifache des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 übersteigt.
2. Zum Einkommen des Kindes wird dasjenige des Elternteils, in dessen Haushalt es lebt, hinzugezählt. Das Gleiche gilt für das Einkommen der neuen Ehegattin bzw. des neuen Ehegatten des Elternteils.
3. Massgebend für die Haushaltsgrösse ist Artikel 8.
4. Bei nicht mehr im Haushalt eines Elternteils wohnenden volljährigen Kindern ist nur deren Einkommen massgebend.
5. Im Übrigen findet Artikel 12 Absatz 5 Anwendung.