213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 12 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Einkommensgrenze minderjährige Kinder
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Art. 12 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Einkommensgrenze minderjährige Kinder
1. Kein Anspruch auf Bevorschussung besteht, wenn das monatliche steuerbare Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt, das Dreifache des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt gemäss Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben a bis f der Verordnung vom 24. Oktober 2001 über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)[3] übersteigt.
2. ...
3. Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens wird dasjenige der neuen Ehegattin bzw. des neuen Ehegatten des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind wohnt, hinzugezählt.
4. Massgebend für die Haushaltsgrösse ist Artikel 8.
5. Massgebend ist das steuerbare Einkommen gemäss der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung.