213.221
IBVOARCE
CH-BE
Art. 1 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) - Unterhaltsanspruch des Kindes
Inkassohilfe
Art. 1 Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) · Unterhaltsanspruch des Kindes
1. Das Gesuch um Inkassohilfe für minderjährige Kinder sowie für Volljährige, die sich in Ausbildung befinden, wird schriftlich und begründet bei der zuständigen Gemeindebehörde am Wohnsitz der berechtigten Person eingereicht. Mündlich eingegangene Anträge sind schriftlich festzuhalten und unterzeichnen zu lassen.
2. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen
a. der rechtskräftige Unterhaltstitel (Original oder beglaubigte Kopie, gegebenenfalls mit Vollstreckbarkeitserklärung),
b. eine Inkasso- und Prozessvollmacht,
c. eine Aufstellung der rückständigen Unterhaltsbeiträge.