Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
213.22 CH-BE

Art. 13 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen - Änderung von Erlassen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen · Änderung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden geändert

1. Gesetz vom 22. Oktober 1961 über die Verwaltungsrechtspflege[[7]](#enumeration_itemtext_content_fn_1265094_2_7_c)

2. Gesetz vom 3. Dezember 1961 über das Fürsorgewesen[[8]](#enumeration_itemtext_content_fn_1265095_2_8_c)

← Art. 12 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen Inkassohilfe für Unterhaltsansprüche des Kindes und des obhutsberechtigten Elternteils Art. 14 Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →