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Art. 6 Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) - Organe

Organisation und Personal
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Art. 6 Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) · Organe

1. Die Organe der BBSA sind

a der Aufsichtsrat,

b die Geschäftsleitung,

c die Revisionsstelle.

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