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Art. 22 Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 22 Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

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