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212.223 BBSAGLABSPF CH-BE

Art. 2 Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) - Rechtsform, Sitz, Name

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 Gesetz über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG) · Rechtsform, Sitz, Name

1. Die «Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA)» ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Bern mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit Sitz im Kanton Bern.

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